März Anlass 2025
Philip Kübler - Künstliche Intelligenz und Recht
CEO ProLitteris
Dass die Zunft zum Stauffacher immer trendy mit der Zeit geht, erkennt man vielleicht nicht unbedingt auf den ersten Blick. Aber es lässt sich an den Gästen und deren Themen an den Mittagsanlässen ablesen. Nachdem 2013 Wirtschaftskriminalität (Valentin Landmann), 2016 Immobilienrecht (Thomas Wetzel), 2017 Sportrecht (Thilo Pachmann) und 2018 Recht in Social Media (Martin Steiger) die Zünfter beschäftigte, steht im März 2025 wieder einmal ein juristisches Gebiet auf dem Programm: Künstliche Intelligenz (KI) ist «stark in Mode» und in eines jeden Mundes (oder Computers). Und da ist Philip Kübler, ein Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Medien-, Urheber-, IT- und Vertragsrecht, bestimmt die beste Referenz, den Zünftern diese besondere neue Technik aus juristischer Warte zu erläutern:
Mensch und Maschine: Wie funktioniert künstliche Intelligenz? Und was macht die Politik?
KI-Systeme nutzen Rechte und das darf – nach Meinung von Philip Kübler – nicht am Urheberrecht vorbei geschehen. Das Internet habe die Erwartung «Content is King» enttäuscht, u.a. weil seine Technik die grössten Fortschritte beim Publizieren und Vermitteln der Inhalte machte. Ob ein Dienst kommerziell tätig sei, spiele eine geringe Rolle. Entscheidend sei, dass Werke und Rechte als Ressource verwertet würden.
Es erstaunt wenig, dass der Mittags-Gast seit über zehn Jahren Direktor und CEO der ProLitteris ist, welche als Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und Kunst im Auftrag ihrer Mitglieder Urheberrechte geltend macht und als Genossenschaft unter Aufsicht des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) steht. Davor war er im Management eines TV-Unternehmens und bei einem Internet-Provider tätig und später langjähriger Leiter der Rechtsabteilung von Swisscom. Zudem ist er tätig als Rechtsanwalt in der Schweiz und verfügt auch über eine solche Zulassung in New York. Seit rund fünf Jahren amtet er auch als Präsident des Stiftungsrats der 1995 gegründeten Stiftung Medialex und betätigt sich weiterhin als Dozent für Kommunikations- und Medienrecht an der Universität Zürich. Als Mitglied der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) berät er den Bundesrat in diesem Bereich und wurde gut ein Jahr vor seinem Zunftbesuch vom Publikumsrat SWI swissinfo.ch - welche das Ausland hintergründig über die Schweizer Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Kultur informiert – zu ihrem neuen Ombudsmann gewählt. Wenn er nicht in Urheberrechtsfragen unterwegs ist, lebt Philip Kübler mit seiner Familie in Kilchberg.
Obwohl die Zünfter vom Stauffacher nicht nur künstlich intelligent sind, nutzen sie – bewusst oder unbewusst – die revolutionäre Technik «KI» regelmässig. Vielleicht übertreten sie dabei – bewusst oder unbewusst – bereits das Gesetz? Seien wir gespannt, ob unser Gast Licht in dieses Dunkel bringen kann. Denn, wie sagten’s schon die alten Römer? «Ignorantia legis non excusat» - oder zu Deutsch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!