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Mitgliedschaft


Erleben Sie Genuss, exklusive Einblicke und erstklassiges Networking – ganz ohne Sechseläuten und Böögen!


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Werden Sie Zünfter zum stauffacher

Die Zünfter zum Stauffacher sind eine bereichernde Gemeinschaft, die das gesellige Beisammensein bei köstlichen Speisen, erlesenen Getränken und feinem Tabak in vollen Zügen geniesst.

Diese Zunft vereint nicht nur gesellschaftliche und kulturelle Interessen, sondern fördert auch die berufliche Vernetzung ihrer Mitglieder.

Monatlich treffen wir uns am letzten Mittwoch des Monats zu einem Mittagsanlass mit interessanten Gästen.

  • Jede natürliche Person, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann Mitglied werden, sofern diese von der Vorsteherschaft in die Gemeinschaft aufgenommen wird – unabhängig von Nationalität, Wohnort oder Geschlecht.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung liegt allein bei der Vorsteherschaft, dies ohne Angabe von Gründen.
  • Ein jährlicher Beitrag ist von jedem Zünfter zu leisten, dessen Höhe von der Vorsteherschaft im Voraus festgelegt wird.
  • Der Zunftobolus eines jeden Zünfters wird alljährlich vom Konvent der Zünfter festgelegt. Dieser darf den Betrag von CHF 1’000.- nicht übersteigen. Die Zunft kann eine durch die Vorsteherschaft festzulegende Aufnahmeabgabe erheben, welche die Höhe eines Jahresobolus in der Regel nicht übersteigen soll.
  • Zünfter haben die Möglichkeit, Freunde und Bekannte in die Zunftstuben einzuladen, wobei der Stubenmeister über den Zutritt entscheidet.
  • Das Zunftjahr beginnt am 1. April und bietet zahlreiche Gelegenheiten für bereichernde Begegnungen.

Wir freuen uns auf neue, inspirierende Mitglieder und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

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